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Grunddaten Baskenland: politische, verwaltungstechnische und wirtschaftliche Strukturen

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Wichtigste Wirtschaftssektoren

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Außenhandel

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F&E sowie technologische Infrastruktur

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Dienstleistungen für Industriebetriebe

6

Lebensqualität

7

Ausbildungseinrichtungen

8

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen

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Infrastrukturen / Logistik

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Investitions- und Betriebskosten

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Investitionsförderungen

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Internationale Vertretungen des SPRI

Investitions- und Betriebskosten

Standortkosten I Kosten für Versorgungsleistungen I Arbeitskosten I Transportkosten I Steuer- und Finanzierungssystem I Körperschaftssteuer I Mehrwertsteuer (span.: IVA) I
Einkommenssteuer (span.: IRPF)

Standortkosten

Baskenland. Immobilienmarkt Nachfolgend werden die Preise pro Quadratmeter und die Niederlassungskosten für einige Wirtschaftsaktivitäten angeführt. ADSL-TarifeDie angegebenen Preise sind Durchschnittswerte, die je nach Ort und verfügbaren Grundstücken schwanken können. [Nach oben]

Kosten für Versorgungsleistungen

  1. StrompreiseStrom: Für die Lieferung von Strom wird von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine relativ große Bandbreite von Tarifen angewendet.
  2. ErdgaspreiseErdgas:Der Erdgasverbrauch ist seit 1980 sowohl im Industriebereich als auch in den Haushalten und im Handel von praktisch Null auf einen Anteil von 22 % am Endenergieverbrauch und auf 42 % der gesamten Energienachfrage gestiegen. Das Baskenland verfügt über ein gut ausgebautes Grundversorgungsnetz in der gesamten Region mit einer Gesamtlänge von rund 3.700 km. Dieses Netz wird von Süden her über das spanische Gasnetz versorgt, das mit Erdgas aus Libyen und Algerien gespeist wird und von Haro kommend in die baskische Provinz Araba eintritt. Vom Norden her wird das baskische Gasnetz über den Hafen von Bilbao durch LNG-Anlagen von Bahia Bizkaia Gas versorgt. Diese werden vom Flüssigerdgas-Importterminal gespeist, der im Jahr 2003 seinen Betrieb aufnahm und über einen Kai zum Entladen von LNG-Schiffen bis zu 140.000 m3 sowie 2 Lagertanks mit einem Fassungsvermögen von je 150.000 m3 verfügt. Ihre Regasifizierungsleistung beträgt 800.000 Nm3/h. Darüber hinaus betreibt Bahia Bizkaia Gas auch ein Kombikraftwerk. Die Anbindung an das französische Gasleitungsnetz über Irún ist in Bau. Im Rahmen ihrer Politik zur Diversifizierung der Energiequellen ist die baskische Regierung um den Anschluss der Region an das französische Gasversorgungsnetz bemüht und unterhält dazu Kontakte zu allen am Projekt beteiligten Unternehmen (Gaz du Sud-Ouest und ELF). Die Ende der 1970er Jahre entdeckte Erdgaslagerstätte „Gaviota“ vor der Küste von Bermeo (Biskaya) dient heute als strategisches Lager mit einem Gesamtfassungsvermögen von 2.480 Millionen Nm3 und einem Nutzvolumen von 780 Millionen Nm3 Gas. Damit stellt es derzeit das größte strategische Erdgaslager Spaniens dar.
  3. Wasser- und AbwassertarifeWasser: Die Wasserpreise sind von Standort zu Standort verschieden. Nachstehend finden Sie eine Auswahl der Preise in den wichtigsten Gebieten. [Nach oben]

Arbeitskosten

  1. SozialversicherungsbeiträgeSozialversicherung: Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt maximal 32,10 % vom Gesamtlohn der einzelnen Arbeitskraft. Genauere Angaben finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 6,35 % und ist vom Unternehmen vom Gehalt abzuziehen und monatlich an die staatliche Sozialversicherungsanstalt abzuführen.
  2. Lohnsteuereinbehalt: Das Unternehmen hat vom Lohn bzw. Gehalt je nach Jahreslohn bzw. Jahresgehalt und der Anzahl der Kinder einen bestimmten Anteil einzubehalten und abzuführen.
  3. Gehälter: Der Durchschnittslohn betrug im Jahr 2006 rund 13,30 Euro pro Arbeitsstunde bzw. 1.863,31 Euro monatlich. Der branchen-, geschlechts- und altersunabhängige Mindestlohn für Beschäftigte in der Landwirtschaft, der Industrie und im Dienstleistungssektor belief sich im Jahr 2007 auf 19,02 Euro/Tag bzw. 570,60 Euro/Monat, wobei ein Jahresmindestlohn von 7.988,40 Euro nicht unterschritten werden darf. Für das Jahr 2008 wurde ein monatlicher Mindestlohn von 600 Euro angekündigt. Rund 30 % des Bruttogehalts sind als Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Beim Mindestlohn werden sowohl Geld- als auch Sachleistungen berücksichtigt. [Nach oben]

Transportkosten

  1. Hafengebühren Bilbao. Passagiere, Waren und ContainerSeefrachtkosten: Angegeben sind die Preise des Hafens von Bilbao für das Jahr 2007. Die restlichen Tarife (Lieferung, Lagerung, Gebäude...) sind auf der Webseite des Hafens von Bilbao (www.bilbaoport.es) angegeben. Der Hafen von Pasajes bietet die meisten dieser Dienstleistungen ebenfalls und zu ähnlichen Tarifen wie der Hafen von Bilbao an.
  2. Flughafengebühren Vitoria. Landung und ParkenLuftfrachtkosten: Angegeben sind die Gebühren des Flughafens Foronda (Vitoria), der zum spanischen Flughafennetz von AENA gehört. Die Gebühren der anderen Flughäfen können davon abweichen; im Allgemeinen ist die Preisstruktur jedoch sehr ähnlich.
  3. Landfrachtkosten: Eine Angabe der Transportkosten ist schwierig, da diese vom Zielort bzw. von der Wegstrecke abhängen. Darüber hinaus können sie je nach Treibstoffpreis und in Abhängigkeit von der Route (Autobahn, Autostraße, Landstraße etc.) schwanken. [Nach oben]

Steuer- und Finanzierungssystem – wichtigste Merkmale

Das Steuer- und Finanzierungssystem des Baskenlandes, das sich aus den historischen Sonderrechten der baskischen Provinzen ableitet, weist bestimmte Eigenarten auf.
Seine in der ersten Zusatzbestimmung der spanischen Verfassung anerkannte Besonderheit wird im Autonomiestatut aufgegriffen. Darin wird festgelegt, dass die steuer- und finanzrechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und dem Baskenland über das traditionelle partikularrechtliche System der Wirtschaftabkommen bzw. Vereinbarungen zu regeln sind.
Das derzeitige Wirtschaftsabkommen (Gesetz 12/2002 vom 23. Mai 2002, Amtsblatt des spanischen Staates vom 24.05.2002) regelt in Kapitel I die steuerrechtlichen und in Kapitel II die finanzrechtlichen Fragen. [Nach oben]

Das baskische Steuersystem
Im Wirtschaftsabkommen ist für das Baskenland ein eigenes Steuersystem vorgesehen. Die Region verfügt damit in diesem Bereich über gesetzgebende und verwaltungsrechtliche Befugnisse, die der Finanzverwaltung eines Staates gleichkommen. Dessen ungeachtet werden im Wirtschaftsabkommen selbst die erforderlichen Vorschriften zur steuerlichen Harmonisierung festgelegt, die gewährleisten, dass sich das Steuersystem des Baskenlandes und jene des restlichen Staatsgebietes aufeinander abgestimmt entwickeln.
Die steuerrechtlichen Kompetenzen des Baskenlandes liegen bei den Institutionen seiner drei historischen Provinzen Araba, Biskaya und Gipuzkoa. Es liegt jedoch im Kompetenzbereich des baskischen Parlaments, die gesetzlichen Vorschriften zur Koordinierung, Harmonisierung und Zusammenarbeit in steuerrechtlichen Angelegenheiten festzulegen. In Ausübung dieser Befugnisse verabschiedete das baskische Parlament das Gesetz 3/1989, in dem die genannten Prinzipien entwickelt werden und mit dem die Behörde zur steuerlichen Koordinierung des Baskenlandes gegründet wird, in der die Provinzregierungen und die baskische Regierung vertreten sind. Aufgabe dieser Behörde ist die Förderung der Koordination, Zusammenarbeit und Harmonisierung des Steuersystems der drei Provinzen des Baskenlandes.
Sämtliche Steuern werden von den Finanzbehörden der Provinzen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Wirtschaftsabkommens eingehoben und verwaltet.
Aus gesetzlicher Sicht verfügt das Baskenland in Bezug auf die direkte Besteuerung über eine eigene Einkommenssteuer, eine eigene Körperschaftssteuer sowie eigene Vermögens , Erbschafts und Schenkungssteuern.
Ebenso wird den Steuerbehörden der Provinzen im Wirtschaftsabkommen die Kompetenz zur Eintreibung der Einkommenssteuer der Gebietsfremden zugewiesen. Dabei sind die Bestimmungen des Staates anzuwenden, sofern es sich nicht um dauerhaft im Baskenland niedergelassene Gebietsfremde handelt. In diesem Fall verfügen sie über normative Kompetenzen und haben die in der Körperschaftssteuer festgelegten Regeln anzuwenden.


  1. Einkommenssteuer (span.: IRPF)

  2. Körperschaftssteuer

  3. Mehrwertsteuer (span.: IVA)


In Bezug auf die indirekte Besteuerung sind die beiden wichtigsten Steuern, Mehrwertsteuer und besondere Verbrauchssteuern, praktisch vollständig mit jenen des Staates abgestimmt, wie es der Natur dieser auch innerhalb der Europäischen Union abgestimmten Steuern entspricht. Auf diese Weisen sind die Kompetenzen der Steuerbehörden der Provinzen auf konkrete Aspekte der Steuerverwaltung beschränkt. Der drittwichtigste indirekte Steuertatbestand aus der Sicht des potentiellen Steueraufkommens, die Gesellschafts- und Kapitalverkehrssteuer, kann dagegen von den baskischen Institutionen selbstständig geregelt werden.
Die Bedeutung der so genannten konzertierten Steuern für die Gesamtheit der Steuerpolitik ergibt sich in anschaulicher Weise aus den eingehobenen Beträgen.

Das Finanzierungssystem des Baskenlandes
Das wichtigste Kennzeichen des Finanzierungssystems des Baskenlandes ist das Recht, praktisch alle Steuern des eigenen Steuersystems selbst einzutreiben und einen Beitrag zur Finanzierung der Ausgaben des Staates für die nicht den baskischen Institutionen übertragenen Bereiche zu leisten. Dieser Beitrag des Baskenlandes zum Finanzhaushalt des spanischen Staates wird „Cupo“ (Quote) genannt.
In Kapitel II des Wirtschaftsabkommens werden die Finanzbeziehungen zur staatlichen Verwaltung geregelt, die sich nach folgenden allgemeinen Prinzipien richten:
1.-Steuerliche und finanzielle Autonomie der Institutionen des Baskenlandes.
2.-Achtung des Solidaritätsprinzips.
3.-Koordination und Zusammenarbeit mit dem Staat im Bereich der Haushaltsstabilität.
4.-Beitragsleistung des Baskenlandes zu den Aufgaben des Staates, die nicht von der Autonomen Region übernommen werden.
5.-Die Finanzüberwachung der Gemeinden obliegt den Institutionen des Baskenlandes.
In Bezug auf die Berechnung des „Cupo“ ist im Wirtschaftsabkommen vorgesehen, dass das Verfahren zu dessen Bestimmung alle fünf Jahre per Gesetz festgelegt wird.
So wurde mit dem Gesetz 13/2002 vom 23. Mai 2002 das Verfahren zur Bestimmung des „Cupo“ für das Jahrfünft 2002-2006 verabschiedet. [Nach oben]

Links zum Thema

www.eve.es - Baskische Energiebehörde - EVE

Código Fiscal Foral - Steuergesetz der Autonomen Baskischen


  1. Baskenland. Immobilienmarkt
  2. ADSL-Tarife
  3. Strompreise
  4. Erdgaspreise
  5. Wasser- und Abwassertarife
  6. Sozialversicherungsbeiträge
  7. Hafengebühren Bilbao. Passagiere, Waren und Container
  8. Flughafengebühren Vitoria. Landung und Parken
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